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| Vollkasko bei einem Neuwagen |
| Montag, 07. Februar 2011 um 15:16 Uhr |
Als stolzer Besitzer eines Neuwagens möchte man einen Schutz rundum für dieses neue und wertvolle Fahrzeug. Angst vor Vandalen, die mit einem Schlüssel mal kurz über den Lack kratzen oder eine Delle durch einen Einparker verursacht, können bei der Vorstellung einem Neuwagenbesitzer das Grauen über den Rücken laufen lassen. Naturgewalten wie Hagel und Sturm richten jährlich viele Schäden an Fahrzeugen an. Um sich vor all diesen Situationen zu schützen, ist bei einem Neuwagen eine Vollkaskoversicherung unumgänglich. Grundsätzlich sollte ein Neuwagen immer mit einer Vollkasko versichert sein.Wann Vollkaskoversicherung?Bei einem Neuwagen ist es keine Frage, jedoch bis zu welchem Fahrzeugrestwert ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll? Ein allgemeiner Richtwert liegt bei so ca. fünf bis sechs Jahren, denn der Wert des Fahrzeuges liegt noch relativ hoch. Einen Schaden selbst zu tragen, wäre hoch und das Alter des Autos jedoch noch zu jung, um es nicht reparieren zu lassen. Ebenfalls bei einem Leasing oder einer Finanzierung, was oft von den Banken sogar als Voraussetzung für die Bewilligung eines Kredites verlangt wird. Die Versicherung bezahlt Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle und Schäden durch Naturgewalten. In zwei Punkten jedoch tritt der Versicherungsschutz außer Kraft, wenn der Versicherte unter Alkoholeinfluss stand oder vorsätzlich einen Schaden an dem Fahrzeug verursachte. Das kann dann sehr teuer werden, denn diesen Schaden muss man dann aus der eigenen Geldbörse bezahlen. Kosten einer VollkaskoversicherungDa die Vollkaskoversicherung bedeutend mehr Leistungen als eine Teilkasko beinhaltet, ist sie natürlich einiges teurer. Daten über die Unfallhäufigkeit, Nutzungsgewohnheiten und Fahrpraxis werden in der Berechnung mit einbezogen. Fahranfänger zahlen daher einen viel größeren Beitrag, der sich aber bei einem Unfall immer rechnet. Es gibt einen Weg die Beiträge positiv zu beeinflussen, in dem man die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt. Je höher, um so geringer der Versicherungsbeitrag. Bei einem Unfall trägt der Fahrzeughalter den bestimmten Betrag der Selbstbeteiligung. |

