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| Versicherungsschutz entfällt bei Falschangabe |
| Mittwoch, 15. Juli 2009 um 08:13 Uhr |
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Der Verlauf des UnfallsDer Unfallfahrer verursachte mit seinem Ferrari Spider 360 Modena eine Schadenshöhe von 67.000 Euro. Hierbei handelte es sich lediglich um Reparaturkosten, die im regulären Fall jedoch teilweise von seiner Versicherung übernommen worden wären. Der Ferrari-Fahrer hat eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro, welche in Anbetracht des Gesamtschadens nur ein minimaler Bruchteil gewesen wären. Teilweise verständlich ist nun seine Reaktion nach dem Unfall. Er gab an, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls 70km/h gefahren wäre, was der maximal zulässigen Geschwindigkeit an der Unfallstelle entspräche. Der offensichtliche BetrugMit Hilfe eines Gutachters konnte die Versicherung des Unfallfahrers jedoch herausfinden, dass es sich nicht um 70km/h handelte, sondern um Ganze 95km/h. Die Differenz von 25km/h kann weder als Lappalie gesehen werden, noch könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass der Ferrari-Fahrer sich dieses Unterschiedes nicht bewusst gewesen wäre zur Zeit der Protokollangabe. Ausbleibender SchadenersatzWie wichtig die zutreffende Geschwindigkeit vor Gericht tatsächlich ist, konnte in diesem Fall ein Mal mehr gezeigt werden. Es gibt zwar eine gewisse Fehlertoleranz, die jedoch das Misstrauen der Richter und auch der Versicherung nicht überreizen sollte. So konnten beide Parteien in diesem Fall davon ausgehen, dass tatsächlich eine bewusste Falschangabe geleistet wurde. Die Versicherung konnte also mit Hilfe des Gerichtes nicht nur nachweisen, dass grob fahrlässig gehandelt wurde, sondern dass auch noch Täuschung mit im Spiel gewesen ist. Dementsprechend hatte die Versicherung jegliches Recht, die Hilfe – selbst eine reduzierte Leistung – komplett zu verweigern. |

Dass man nicht lügen sollte, das weiß nicht nur jedes Kind, nein, nach dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes sollte das jetzt auch jeder Autofahrer wissen. Ein Unfallfahrer gab eine falsche Geschwindigkeit an und muss nun den gesamten Schaden trotz Kaskoversicherung selber tragen. 