Werbung
| KFZ – Steuer für Neuwagen |
| Freitag, 23. Dezember 2011 um 20:53 Uhr |
Für die meisten Neuwagen wird ab 1. Januar die KFZ Steuer teurer. Unter anderem ist die Besteuerung abhängig von der CO2 Emission des KFZ. Galten bisher die ersten 120 Gramm CO2 als steuerfrei, sinkt der Wert ab 1. Januar 2012 auf 110 Gramm, weist der ARCD- Automobil und Reiseklub Deutschland, hin. Zu dem Grundbetrag, der sich aus dem Hubraum und der benötigten Kraftstoffart ergibt, addiert sich der CO2 basierende Teil der Steuer dazu. Pro CO2 Gramm, der über dem neuen Wert von 110 Gramm liegt, werden zwei Euro Kfz-Steuer fällig. Daher sind Fahrzeuge die bis zu bis zu 110 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, nicht betroffen. Dieselfahrzeuge die bis zu 4,2 Liter und Benziner, die bis 4,6 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, bleiben steuerfrei. Steuerbefreiung für DieselEine einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150.- Euro gibt es pro Fahrzeug für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6. Unter diese Begünstigung fallen Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013. Kraftfahrzeugsteuerfrei für die ersten fünf Jahre nach Erstzulassung sind die reinen Elektro PKW. Nach den fünf Jahren wird die Steuer wie bei leichten Nutzfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen und um die Hälfte ermäßigt. Bei Hybridelektroantrieben ist derzeit keine besondere Behandlung vorgesehen. Fahrzeuge die eine Erstzulassung bis 04. November 2008 haben, werden bis 2012 wie bisher versteuert. In die Neuregelung einbezogen werden diese Fahrzeuge ab 2013. Fahrzeuge die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen wurden, kommt später die für den KFZ Halter günstigere Steuer zum tragen. Dieselrußfilter steuerlich gefördertDer Bund will ab 01.01.2012 wieder die Filternachrüstung bei Dieselfahrzeugen fördern, darauf hat sich der Haushaltsausschuss geeinigt. Wer 2011 nachgerüstet hat, ging leer aus, da die Förderung Anfang 2011 ausgelaufen ist. Fahrer von PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen können mit einem steuerlichen Nachlass von 330 Euro rechnen durch die Neuauflage der Förderung. |

