| Kindersitze im Automobil |
| Freitag, 13. März 2009 um 17:51 Uhr |
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Sicherheitseinrichtungen in modernen Kraftfahrzeugen, wie Sicherheitsgurt oder Airbag schützen die Insassen vor schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen nach Unfällen. Diese zur passiven Sicherheit eines Fahrzeuges gehörenden Elemente sind in der Größe und Wirkung auf erwachsene Personen abgestimmt. Kinder sind bei einem Unfall in einem Pkw besonders gefährdet. Gesetzliche VorschriftenDie Notwendigkeit von Kindersitzen in einem Pkw ergibt sich nicht zuletzt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50m sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur in speziellen Kindersitzen befördert werden. Diese Vorschrift gilt übrigens auch bei der Beförderung in Taxen. Die Missachtung dieser Vorschrift wird nicht nur mit einem Ordnungsgeld bestraft, sie gefährdet das Leben des Kindes. Der richtige KindersitzeDiese Rückhalteeinrichtungen müssen auf Größe und Gewicht des Kindes abgestimmt sein, um einen optimalen Schutz bieten zu können. So wie das Kind in den ersten Lebensjahren Größe und Gewicht ändert, so müssen auch die Sitze mit „wachsen“. Zur besseren Unterscheidung sind die Kindersitze in verschiedene Gewichtsgruppen eingeteilt. Derzeit sind nur noch Sitze, die nach der Europäischen Prüfnorm ECE 44 getestet wurden, zugelassen. Das bedeutet für alle Eltern, auf einem Etikett muss ein Prüfzeichen in Form eines „E“ in einem Kreis und darunter die Zahlenfolge „03“ oder „04“ vorhanden sein. Tipps zum Kauf von KindersitzenDer Sitz muss zum Kind passen und nicht umgekehrt. Deshalb sollte man das Kind zum Kauf mitnehmen, um den Kindersitz „anzuprobieren“ . Der Sitz muss sich sicher und fest in das Fahrzeug einbauen lassen, am besten sollte man das direkt beim Händler probieren. Objektive Tests, beispielsweise durch den ADAC, helfen bei der Auswahl des richtigen Produktes.
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