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Deutschland oder Schweiz, die Autoversicherung muss passen
Dienstag, 10. Juli 2012 um 11:09 Uhr

Egal, ob Deutschland oder Schweiz, wer Halter eines Fahrzeuges ist, der muss dieses auch versichern. Dabei gilt sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz die Regelung, dass mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss. Darüber hinaus können Kaskoschäden wie beispielsweise Schäden durch Feuer, Naturgewalten oder Einbruch separat versichert werden. Für Personen, die von Deutschland in die Schweiz ziehen, gelten jedoch noch weitere Bedingungen, was die Versicherung eines Autos betrifft.

Damit das Fahrzeug problemlos in der Schweiz fahren darf

Wenn ein Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen in die Schweiz ansteht, so nehmen viele Deutsche ihr Fahrzeug mit ins Ausland. Bei einem Umzug kann das in Deutschland gemeldete Fahrzeug abgemeldet und in der Schweiz zoll- und steuerfrei angemeldet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es dann anschließend innerhalb des nächsten Jahres nicht verkauft werden darf. Des Weiteren muss natürlich die deutsche Kfz-Versicherung in eine Schweizer Autoversicherung umgewandelt werden. Schnell und einfach funktioniert dies unter idirect360.ch. Über das Internetportal kann ein Preisvergleich der unterschiedlichsten Versicherungsgesellschaften durchgeführt werden, sodass die Kosten für die Autoversicherung auch zukünftig gering gehalten werden können.

Unterschiedliche Richtlinien bei der Kaskoversicherung

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine Voll- und eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese Variante gibt es in der Schweiz zwar auch, doch hier hat der Halter eines Fahrzeuges auch noch die Möglichkeit, eine Kollisionskasko abzuschließen. Bei dieser Art der Absicherung werden alle Schäden, die durch eine Kollision verursacht werden, von der Versicherung gezahlt. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob diese fremd- oder eigenverschuldet passiert ist, oder ob es sich sogar um einen Parkschaden handelt.

Auch an die rechtliche Absicherung denken

In Deutschland und in der Schweiz wird immer empfohlen, zur normalen Kfz-Versicherung, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen. Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Straßenverkehr heraus entstehen können, werden hierbei von der Versicherung übernommen. Übrigens: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt, der muss innerhalb eines Jahres seinen deutschen Führerschein in eine schweizerische Fahrerlaubnis umwandeln lassen. Wird dies nicht gemacht, so können hohe Strafen auf den Fahrer zukommen.