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Fahrzeugschein
Montag, 30. März 2009 um 09:08 Uhr
Fahrzeugschein_05.05.2006_006

Der Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle unter Beachtung bestimmter Vorschriften ausgestellt. Nur damit ist es gestattet am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen. Er dient der Identifizierung von Kraftfahrzeugen und ist eine amtliche Urkunde. Voraussetzung für die Ausgabe eines Fahrzeugscheines ist unter anderem immer, dass das KFZ die nach der Straßenverkehrszulassungsordnung notwendigen Parameter erfüllt und mindestens eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Neben dem Namen des jetzigen Fahrzeughalters enthält er die wichtigsten technischen Daten, die für eine Betriebserlaubnis erforderlich sind.

Die Anmeldung muss immer am Hauptwohnsitz des Halters erfolgen. Mit dem Fahrzeugschein erhält das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen, bestehend aus Buchstaben und Zahlen. Dieses muss bei Motorrädern mindestens hinten und bei allen anderen KFZ vorn und hinten angebracht werden und immer gut lesbar sein. Das Kennzeichen am Fahrzeug steht auch mit im Fahrzeugschein.

Alter und neuer Fahrzeugschein

 

Bei jeder erneuten Zulassung des KFZ wird mit dem neuen amtlichen Kennzeichen auch ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Bei einer Abmeldung wird immer der alte Fahrzeugschein entwertet. 
Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr muss neben dem Führerschein auch den Fahrzeugschein im Original mit führen. Kopien sind nicht zulässig und werden so behandelt, als ob der Fahrzeugführer seinen Fahrzeugschein nicht mit hat (mit Ordnungsgeld). Bei Verkehrskontrollen ist er mit dem Führerschein der Polizei auf Verlangen vor zu zeigen. 
Beim Verlassen des Fahrzeuges darf der Fahrzeugschein nicht im KFZ bleiben. Bei Diebstahl kann das zur Verweigerung der Zahlung durch die Versicherung führen.

 

Zulassungsbescheinigungen

 

Seit Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein nach einer einheitlichen Regelung innerhalb der EU Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der frühere KFZ Brief. Der Umtausch in diese fälschungssicheren Dokumente erfolgt schrittweise mit der Zulassung der KFZ, so dass auch noch die bisherigen Fahrzeugscheine gültig sind. 
Mit dieser neuen EU Regelung sollten eigentlich die Vorschriften innerhalb der EU vereinheitlicht werden. Viele Länder nutzen das eher, um neue regionale Vorschriften zu schaffen.