| Autoleasing |
| Montag, 16. März 2009 um 09:35 Uhr |
Beim Autoleasing wird der Halter, oder Nutzer des PKW nicht gleichzeitig Eigentümer. Er schließt als Leasingnehmer mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag ab. Darin wird genau festgelegt, zu welchen Bedingungen das Auto dem Leasingnehmer übergeben wird und welche Leasingraten monatlich zu zahlen sind. Im Vertrag sind die Nutzungsdauer, die im Zeitraum die geplante Laufleistung und der Restwert enthalten. Mehr- oder Minderkilometer werden zum Vertragsende verrechnet. Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer den PKW zum Restwert übernehmen, oder ihn einfach wieder abgeben. Vorteile von AutoleasingDer Vorteil vom Autoleasing ergibt sich in erster Linie für Selbstständige und Gewerbetreibende. Das geleaste Auto wird nicht in den Firmenbestand übernommen. Die regelmäßige Rate schont die beim Kauf sofort fälligen finanziellen Mittel. In Deutschland sind die Leasingraten für Gewerbetreibende und Selbständige steuerlich voll absetzbar, wobei sich der Vorteil erst dann rechnet, wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet und dadurch die Steuerlast verringert wird. Die gleich bleibenden Leasingraten sind für Firmen eine feste Größe und sehr gut planbar. Nicht wenige Firmen haben ihren gesamten Fuhrpark geleast. Damit stehen immer die neuesten PKW zu Verfügung. Nachteile von AutoleasingObwohl der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss er Versicherungen, Durchsichten und Reparaturkosten selbst z Unfall - Wer haftet für den Schaden am Auto? Für Schäden am Fahrzeug haftet der Leasingnehmer. Dadurch kommt es sehr oft zu teuren Nachberechnungen. Auch über das Limit hinaus gefahrene Kilometer sind teuer. Dagegen werden weniger genutzte Kilometer oft nur sehr gering rückvergütet. |

