| Autoleasing |
| Montag, 16. März 2009 um 09:35 Uhr |
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Beim Autoleasing wird der Halter, oder Nutzer des PKW nicht gleichzeitig Eigentümer. Er schließt als Leasingnehmer mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag ab. Darin wird genau festgelegt, zu welchen Bedingungen das Auto dem Leasingnehmer übergeben wird und welche Leasingraten monatlich zu zahlen sind.
Im Vertrag sind die Nutzungsdauer, die im Zeitraum die geplante Laufleistung und der Restwert enthalten. Mehr- oder Minderkilometer werden zum Vertragsende verrechnet. Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer den PKW zum Restwert übernehmen, oder ihn einfach wieder abgeben. Vorteile von AutoleasingDer Vorteil vom Autoleasing ergibt sich in erster Linie für Selbstständige und Gewerbetreibende. Das geleaste Auto wird nicht in den Firmenbestand übernommen. Die regelmäßige Rate schont die beim Kauf sofort fälligen finanziellen Mittel. In Deutschland sind die Leasingraten für Gewerbetreibende und Selbständige steuerlich voll absetzbar, wobei sich der Vorteil erst dann rechnet, wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet und dadurch die Steuerlast verringert wird. Die gleich bleibenden Leasingraten sind für Firmen eine feste Größe und sehr gut planbar. Nicht wenige Firmen haben ihren gesamten Fuhrpark geleast. Damit stehen immer die neuesten PKW zu Verfügung. Es wird auch nie das ganze Auto bezahlt, sondern nur die tatsächlich genutzte Zeit. Auf für Privatpersonen kann Autoleasing sinnvoll sein, wenn kurzfristig ein PKW, oder Zweitwagen benötigt wird und das Geld nicht vorhanden ist, oder der PKW nach Abschluss des Leasingvertrages übernommen wird. Nachteile von AutoleasingObwohl der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss er Versicherungen, Durchsichten und Reparaturkosten selbst zahlen . Alle Veränderungen am PKW müssen vom Leasinggeber genehmigt werden. Der einmal abgeschlossene Leasingvertrag ist für den Zeitraum bindend und alle späteren Vertragsänderungen, wenn sie überhaupt genehmigt werden, sind kostenpflichtig. Eine vorzeitige Beendigung gibt es nur bei Tod des Leasingnehmers, oder Konkurs. Unfall - Wer haftet für den Schaden am Auto?Für Schäden am Fahrzeug haftet der Leasingnehmer. Dadurch kommt es sehr oft zu teuren Nachberechnungen. Auch über das Limit hinaus gefahrene Kilometer sind teuer. Dagegen werden weniger genutzte Kilometer oft nur sehr gering rückvergütet. Die Gesamtkosten beim Leasing sind über den gesamten Nutzungszeitraum höher, als wenn der PKW sofort gekauft wird, weil in der Leasingrate ein Ausfallrisiko und Gewinn eingerechnet sind. Auch bei nicht Nutzung des PKW werden monatlich die vollen Leasingraten fällig.
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