| Tipps für den Kauf von Gebrauchtwagen |
| Donnerstag, 28. April 2011 um 06:59 Uhr |
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Noch bevor man auf die Suche nach einem passenden Gebrauchtwagen geht, sollte man sich umfassend über die aktuelle Preislage am Automarkt informieren. Das Internet bietet hierzu anhand von etlichen Gebrauchtwagenportalen eine sinnvolle und effiziente Option. Hier besitzt man die Chance, basierend auf den gewünschten Kriterien für den Gebrauchten einen Orientierungswert zu bekommen. Bei Bedarf lässt sich sogar der komplette Kauf des Fahrzeuges über eines der Portale abwickeln. Neben den Online-Gebrauchtwagenportalen haben potenzielle Käufer zwei weitere Alternativen für den Gebrauchtwagenkauf: Entweder sie entscheiden sich für einen Gebrauchtwagenhändler oder sie kaufen ihren Wunschwagen von einer Privatperson. Dabei hat die erste der beiden eben erwähnten Varianten einen entscheidenden Vorteil: Bei einem Gebrauchtwagenkauf über einen Händler gilt eine Sachmängelhaftung. Das heißt, dass der Händler alle Mängel beheben lassen muss, die binnen der ersten beiden Jahre ab Vertragsschluss auftreten. Diese Klausel kann maximal auf ein Jahr begrenzt werden, komplett streichen darf sie der Händler nicht! Teilweise wird im Zuge der Sachmängelhaftung auch eine Gebrauchtwagengarantie angeboten. Bei einem Kauf von Privatpersonen besitzt der Käufer kein Recht auf eine Sachmängelhaftung, sondern kann nur auf den im Vertrag festgehaltenen Eigenschaften bestehen: Tachometerstand, Unfallfreiheit oder auch Fahrleistung. Wer sich nicht besonders gut mit Autos auskennt und nicht über das Glück verfügt, einen Kfz-Mechaniker in der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis zu haben, kann alternativ auch ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen einholen. Dies ist etwa bei der DEKRA oder dem TÜV möglich. Bevor man sich für den Kauf eines Gebrauchtwagens entscheidet, sollte man sich neben dem Kaufpreis besser auch über die anfallenden Unterhaltskosten des Autos entscheiden. Dazu gehören neben der Steuer immer auch die Kosten einer KFZ Versicherung für Gebrauchtwagen. Besonders wichtig ist es in jedem Fall, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen! Dieser sollte neben den Personalien der Vertragspartner auch technische Daten des Fahrzeuges, eine eventuell vereinbarte Garantie und den Kaufpreis beinhalten. |

