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| Sachmängelhaftung / Gewährleistung für Fehlerfreiheit |
| Dienstag, 01. Februar 2011 um 11:33 Uhr |
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Durch eine gesetzliche Regelung hat der Autokäufer gegenüber dem Autoverkäufer Anspruch auf Sachmängelhaftung, jedoch nicht gegenüber dem Hersteller. Dies ist ein Recht welches garantiert, bei Mängel und Reklamationen an einem Neuwagen, kostenlose Reparaturen durchgeführt zu bekommen. Die Pflicht des Verkäufers besteht auch darin, eine Fehlerfreiheit gegenüber dem Käufer zu gewährleisten. Der Autokäufer hat bei Mängeln das Recht auf Reparatur, ein Herabsetzen des Kaufpreises, oder bei sehr schweren Mängeln das Recht auf Rücktritt des Kaufvertrages. Folgende Bedingungen müssen vorhanden sein, um von diesem Recht Gebrauch zu machen: Die Mängel an dem Fahrzeug bestanden schon zum Zeitpunkt des Verkaufs oder traten nach Monaten erst auf. Sollten trotz zwei Reparaturen die Mängel nach wie vor bestehen, kann der Autokäufer eine Preisminderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten bei dem Verkäufer, dann die restlichen 18 Monate bei dem Käufer. Es muss bewiesen werden, ob der Schaden schon vorhanden war oder erst entstand, als das Fahrzeug schon von dem Käufer geführt wurde. Dies gestaltet sich nicht immer so einfach. Neuwagengarantie / HerstellergarantieBei dieser Garantie handelt es sich um ein Angebot der Autohersteller, welches freiwillig ist. Da lohnt es sich zu überprüfen, welcher Hersteller wie lange Garantie leistet. Bei der Neuwagengarantie gelten oft die Kilometerleistungen, fest bestimmte Teile oder ein gewisser Zeitraum. Je nach Hersteller und einem bestimmten Modell variieren hier die Garantieleistungen. Diese Garantieleistung ist jedoch auch an Pflichten des Käufers gebunden, denn anstehende Inspektionen müssen durchgeführt werden und in einem Inspektionsbuch vermerkt werden. Als Werkstatt kann jede in Betracht gezogen werden, jedoch muss sie die Reparaturbestimmungen des Autoherstellers erfüllen können. Doch das kann ein Nachteil sein: Nach Ablauf der Garantie und Wartung in einer markenfremden Werkstatt ergibt sich meist ein Problem, denn der Hersteller erbringt dann manchmal keine Leistungen, die auf Kulanz basieren. |

